Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Was ist das und brauche ich welche?
1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
AGBs sind Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einer Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurden und von einer Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei vorgelegt werden.Auf das äußere Erscheinungsbild oder die Bezeichnung als AGBs kommt es für die Beurteilung nicht an. Sie können in einem separaten Blatt beigelegt werden oder Bestandteil eines einheitlichen Vertragstextes sein. AGBs liegen mithin immer vor, wenn die Klauseln einseitig vorformuliert wurden und die Gegenseite keine Möglichkeit der Einwirkung auf den Inhalt der Klauseln hatte. Der Verwender hat die einzelnen Klauseln also nicht mit dem Kunden besprochen und lässt diesem nicht die Möglichkeit, andere Inhalte und Formulierungen vorzuschlagen.
2. Wo werden Sie verwendet?
Klauseln, die zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen, finden sich in nahezu allen Verträgen, seien es Arbeits-, Kauf-, Werk-, Miet-, Telefondienstleistungsverträge und in vielen anderen mehr.3. Welchen Zweck haben AGB?
Die AGBs haben zumeist das Ziel, die gesetzlichen Vorgaben zugunsten des Verwenders zu modifizieren, den Vertragsschluss und die -abwicklung zu erleichtern und zu standardisieren. Insbesondere wenn vielfach gleichartige Verträge geschlossen werden, ist die Verwendung von AGBs eine wesentliche Erleichterung für die Parteien, da dann nicht mit jedem Kunden auch die Rahmenbedingungen erneut ausgehandelt werden müssen. Ohne solche Klauseln wäre ein Massengeschäft (z. B.: Mobilfunkverträge, Versicherung, Elektronikhandel) nicht zu handhaben. Weiterhin dienen AGBs auch der Vermeidung von Streitigkeiten, da sie viele der ansonsten unausgesprochenen Fragen schriftlich regeln.4. Brauche ich AGBs?
Zwingend notwendig ist die Benutzung allgemeiner Geschäftsbedingungen für keinen, aber sie stellen für nahezu jeden Unternehmer eine wesentliche Erleichterung dar. Wer allerdings ausschließlich wenige / große Aufträge nach umfangreichen Vertragsverhandlungen annimmt, ist besser beraten, die den Aufträgen zugrunde liegenden Verträge jeweils vollständig neu abzufassen. Darüber hinaus spricht die Verwendung ausgewogener AGBs für einen professionellen Geschäftsauftritt.5. Gefahren
Die Grenze zwischen in AGBs noch Erlaubtem und schon Rechtswidrigem ist fein und nicht klar definiert. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass durch die einseitige Vorgabe von Vertragsklauseln die Gefahr besteht, dass der Kunde durch den Verwender benachteiligt wird. Daher untersagt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Verwendung bestimmter Klauseln vollständig (§§ 307 ff. BGB) und hat der Rechtsprechung die Möglichkeit eröffnet, weitere Klauseln für rechtswidrig zu erklären.Das Risiko, eine unwirksame Klausel zu verwenden, besteht nicht nur darin, dass anstatt der Klausel wieder die gesetzlichen Regelungen gelten, sondern der Verwender eröffnet sich auch der Gefahr von Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbänden. Gerade durch Abmahnungen werden ganz erhebliche Kosten verursacht, die dann durch den Verwender der unwirksamen Klauseln zu erstatten sind.
Daher ist von der ungeprüften Verwendung von Muster-AGBs, die sich im Internet in beliebiger Vielzahl finden lassen, abzuraten, da sie nicht die individuellen Bedürfnisse und Geschäftsabläufe des Unternehmens berücksichtigen. Ebenso kritisch kann es werden, wenn die AGBs aus verschiedenen Mustern oder Klauselwerken selbst zusammengestellt werden, denn durch das Zusammenspiel der Klauseln können erhebliche Teile der AGBs rechtswidrig werden.
Fazit
Allgemeine Geschäftsbedingungen kommen also immer zum Einsatz, wenn der Verwender einen Vertrag abschließt, für den er die Geltung seiner AGBs vereinbart hat. Als Verwender von AGBs sollte darauf geachtet werden, dass die Klauseln rechtssicher und praktikabel sind, also auf die individuellen Bedürfnisse des Verwenders abgestimmt sind. Nur in diesem Fall können sie ihren Zweck erfüllen, die Rechtsposition des Verwenders zu stärken und den Ablauf zu rationalisieren.Sven Proff
