Wie schütze ich meinen guten Namen?
Nachdem Sie Ihre Geschäftsidee entwickelt haben, kommt der
Punkt, an dem eine Firmierung, ein Name gewählt werden muss. Dieser
will mit Bedacht gewählt sein, denn mit diesem Namen werden Sie auf
dem Markt auftreten. Er ist das Aushängeschild Ihrer Firma und
begründet deren Wiedererkennungswert.
Gute Namen, die man als Marken verwenden kann, sind selten. Alleine
in Deutschland waren am Ende des Jahres 2006 über 1,1 Millionen
Marken geschützt. Hiervon waren 744.769 deutsche Marken und ca.
350.000 von dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt verwaltete
europäische Gemeinschaftsmarken.
1. Was kann geschützt werden?
Markenrechtlichen Schutz kann man für verschiedene Bereiche des Unternehmerdaseins erlangen. Hierzu gehört der Name des Unternehmens, Produktnamen, Werbeslogans, das Logo, Tonfolgen (Hörzeichen) und dreidimensionale Formen.Marken können nicht eingetragen werden, wenn es ihnen an Unterscheidungskraft fehlt oder ein Freihaltungsbedürfnis besteht. Dies ist der Fall, wenn der Name lediglich die ausgeübte Tätigkeit oder das hergestellte Produkt beschreibt oder wenn durch die Monopolisierung des Begriffs der Vertrieb gleicher oder ähnlicher Waren behindert würde. ("Äpfel" als Marke für Obst geht nicht, aber sehr wohl für Computer)
2. Warum sollte ich eine Marke eintragen lassen?
- Sie schützen damit Ihr geistiges Eigentum und schaffen einen Wert
- Schutz vor Nachahmern / Markenpiraten
- Effektives Verteidigungsmittel im Wettbewerb
- Verbrieftes Nutzungsrecht
- Hoher Wiedererkennungswert und idealer Werbeträger
- Die in die Marke getätigten Investitionen (Werbung, Beschriftungen, Visitenkarten) werden geschützt.
- Recht die Marke mit dem Zusatz ® zu versehen
3. Der Weg zum geschützten Recht
Es gibt viele Wege, einen Namen zu finden, ob durch eigene Kreativität oder die Heranziehung professioneller Hilfe. Blickt man in die Landschaft der in Deutschland aktiven Unternehmen, so kann man verschiedene Wege erkennen, wie ein Namen entstehen kann:- Unter Verwendung der Anfangsbuchstaben, so bei Haribo (Hans Riegel Bonn) oder BASF (Badische Anilin- und Sodafabrik)
- Fantasienamen (Novartis / Arcandor)
- Unter Bezeichnung der Inhaltsstoffe, so bei Coca-Cola (coca leaves und cola nuts)
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Sollten auf die vorstehende Weise keine identischen Marken gefunden worden sein, so sollte eine professionelle Agentur beauftragt werden. Denn es dürfen nicht nur identische Marken nicht verwendet werden, es reicht schon aus, wenn sich die Marken ähnlich sind. Die Einschaltung einer solchen Agentur ist dringend anzuraten, wenn eine Marke eingetragen werden soll, die nicht ausschließlich aus Wörtern besteht. Die online-verfügbaren Datenbanken sind nicht auf die Suche z. B.: nach vergleichbaren Logos ausgelegt.
Stößt man im Rahmen einer Recherche auf einen nur ähnlichen Namen, so sollte man vor der Eintragung einen in Markenrechtsfragen bewanderten Rechts- oder Patentanwalt aufsuchen. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt keine inhaltliche Prüfung der Anmeldung vor, d. h. es prüft nicht ob die Marke bereits besteht oder eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke vorliegt. Die Verteidigung einer Marke gegen Neuanmeldungen obliegt dem Inhaber des älteren Rechts.
4. Schutzdauer & Kosten
Durch die Markenanmeldung entsteht ein 10-jähriger Schutz, der beliebig oft verlängert werden kann.Derzeit kostet die Anmeldung einer Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt 300,00 € (3 Waren-/ Dienstleistungsklassen mit inbegriffen), jede weitere Klasse darüber hinaus weitere 100,00 €. Hinzu kommen noch eventuell weitere Kosten für die Recherche und einen Rechtsanwalt.
Sven Proff

