Rechtsformwahl:
Die 10.000 €-GmbH als Konkurrenz zur Limited?


Die englische Limited hat angegriffen, jetzt schlägt der deutsche Gesetzgeber zurück: Im 2. Quartal 2008 soll das neue GmbHRecht in Kraft treten. Was haben wir als Geschäftsführer, Gesellschafter oder Kunde von der reformierten GmbH zu erwarten? Gibt es nun eine deutsche Konkurrenz zur Limited?

GmbH - Grundlagen

Die GmbH wurde 1892 vom Gesetzgeber neu erfunden und hat sich schnell zur beliebtesten Gesellschaftsform in Deutschland entwickelt. Auch in rund 100 andere Länder wurde diese Gesellschaftsform exportiert.

Dabei ist die "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bei Existenzgründern vor allem wegen des Haftungsausschlusses für den Gesellschafter beliebt: Es haftet bei der GmbH nicht der Gesellschafter persönlich, sondern nur das Vermögen der Gesellschaft. In besonderen Ausnahmefällen ist allerdings ein Durchgriff auf das Vermögen des Gesellschafters möglich, z. B. wenn dieser die Gesellschaft ausblutet.

Inzwischen sieht sich die GmbH starkem Konkurrenzdruck durch ausländische Gesellschaftsformen ausgesetzt. Gerade die englische Limited drängt mit Macht nach vorne. Daher plant der deutsche Gesetzgeber eine Reform der GmbH.

  • Doch hält die anstehende GmbHReform was sie verspricht?
  • Wird die GmbH wirklich attraktiver und wettbewerbsfähiger?
  • Was verbessert sich für zukünftige GmbH-Gründer?
  • Muss es unbedingt die GmbH sein?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich durch die Reform für eine bereits bestehende GmbH, ihre Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger?

GmbH = Rechtsform für mich?

Trotz ihrer großen Verbreitung ist die GmbH keine einfache Gesellschaftsform. Eine hohe Hürde für viele ist die Aufbringung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 €. Die Reform sieht vor, das Stammkapital auf 10.000 € zu senken.

Ein geringeres Mindeststammkapital würde die Gründung für wenig kapitalintensive Unternehmen erleichtern, wie zum Beispiel Dienstleister.

Existenzgründer mit erheblichem Kapitalbedarf, vor allem aus dem produzierenden Gewerbe, können dagegen von der Absenkung des Mindestkapitals kaum profitieren. Sie benötigen ohnehin erhebliche Investitionen und Betriebsmittel.

Die Kosten der vorgeschriebenen notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ("Satzung" genannt) sind beachtlich und bleiben es auch nach der Reform.

Die Gründung einer GmbH durch einen einzelnen Gesellschafter ist möglich. Es entsteht die sog. "Ein-Mann-GmbH".

Festzuhalten bleibt:

Grundsätzlich haftet die GmbH für die Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Gründungskosten sind bei der GmbH, auch nach der Reform, noch relativ hoch. Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Kapitalgesellschaften zwingend. Die GmbH trifft die Rechnungslegungspflicht des Handelsgesetzbuches (HGB).

Alternative: Limited? Während die GmbH nach aktuellem deutschen Recht nicht ins Ausland umsiedeln kann, verlegen jährlich Tausende von europäischen Gesellschaften ihren Verwaltungssitz nach Deutschland. Vorreiter ist hierbei die "Private Limited Company On Shares", kurz Limited oder Ltd. genannt.

Der Limited-Gründer in Deutschland wendet sich meist an Gründungsagenturen. Diese bieten zum zunächst kleinen Preis die Limited von der Stange:
  • Standard-Gesellschaftsvertrag in englisch mit deutscher Übersetzung
  • Registereintragung mit beglaubigter Kopie
  • Bei Bedarf wird sogar ein Konto bei einer deutschen Bank mitgeliefert.

Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaft handelt, muss diese in Großbritannien registriert werden.

Diverse Regularien sind einzuhalten, insbesondere sind die Jahresabschlüsse jährlich beim britischen Registergericht pünktlich einzureichen; andernfalls wird die Limited gelöscht.

Für die Aufrechterhaltung der Limited fallen also - neben den Gründungskosten - fortlaufend Kosten und Aufwand an.

Limited <> GmbH

Neben den niedrigeren Gründungskosten wird als Argument für die Limited häufig angeführt, dass sie im Gegensatz zur GmbH
  • kein Mindestkapital erfordert,
  • kein Eigenkapitalersatzrecht kennt,
  • unbürokratischer gehandhabt werden kann

Hier setzt die GmbH-Reform an:
  • Sie senkt das Mindestkapital der GmbH auf 10.000 €,
  • Sie vereinfacht die Regelungen über den Eigenkapitalersatz,
  • Sie ermöglicht eine schnellere Eintragung ins Handelsregister.

Daneben bleiben die bisherigen Vorteile der GmbH gegenüber der Limited bestehen:
  • Nach wie vor verfügt die GmbH über ein größeres Renommee.
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern richten sich nach deutschem Recht, das deutschen Anwälten und Gerichten bekannt ist.
  • Klagen von Kunden und Lieferanten erfolgen im Normalfall in Deutschland; die Limited könnte dagegen auch in Großbritannien verklagt werden.

Sonstige Reformpläne bei der GmbH

Nach dem Gesetzentwurf ist geplant, dass
  • der GmbH-Gesellschafter verpflichtet sein soll, selbst Insolvenzantrag zu stellen, wenn Insolvenzreife besteht, seine GmbH führungslos ist, weil der letzte Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat, und er dies weiß.
  • die Straftaten ausgeweitet werden, wegen derer jemand zukünftig nicht mehr Geschäftsführer werden kann. Bisher ist z. B. die Insolvenzverschleppung kein Ausschlussgrund.
Außerdem gibt es den Vorschlag, dass für die GmbH nunmehr eine Anschrift ins Handelsregister einzutragen ist, unter der ihr Post solange wirksam zugestellt werden kann, bis sie eine neue Zustelladresse mitteilt. Dies soll dem spurlosen Verschwinden einer GmbH vorbeugen.

Alternative: Personengesellschaft?

Wichtigstes Merkmal der Personengesellschaften: Die Gesellschafter haften neben dem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen. Konkret bedeutet dies: Sollte das Kapital der Gesellschaft nicht mehr ausreichen, um die Rechnungen zu zahlen, kann der Gläubiger direkt vom Gesellschafter Zahlung verlangen, also auf dessen Privatvermögen zugreifen. Man spricht von einer unbeschränkten und unmittelbaren Haftung. Je nach Form der Personengesellschaft kann die Haftung einzelner Gesellschafter begrenzt werden. Wenigstens ein Gesellschafter muss aber immer unbegrenzt haften.

Arten der Personengesellschaften:
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • GmbH & Co. KG

Bei Personengesellschaften müssen sich mindestens zwei Personen zur Gründung entschließen. Ein Mindeststammkapital braucht bei Gründung einer Personengesellschaft nicht vorhanden zu sein.

Eine "Ein-Mann-Personengesellschaft" gibt es nicht. Betreibt jemand alleine ein Unternehmen, ist er Einzelunternehmer. Er haftet persönlich und unmittelbar für alle Verbindlichkeiten. Auch er muss kein Mindeststammkapital aufbringen.

Die Gründung einer Personengesellschaft ist unkompliziert: Eine Personengesellschaft entsteht mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gründern. Dieser unterliegt keinen Formvorschriften. Er kann deshalb auch mündlich geschlossen werden. Aber Vorsicht! Es empfiehlt sich immer, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag anzufertigen. Eine notarielle Beurkundung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, beispielsweise bei Einbringung von Grundstücken in die Gesellschaft.
Ein Mindestkapital muss bei Personengesellschaften nicht vorhanden sein.

Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister ist bei einem Einzelunternehmer nicht zwingend. Bei einer GbR ist er nicht möglich. Bei der OHG und KG als Handelsgesellschaften ist sie Pflicht. Die Eintragung ins Handelsregister hat zur Folge, dass der Kaufmann oder die Gesellschaft zur Führung von Büchern verpflichtet ist.

Wie bereits erwähnt, zeichnen sich Personengesellschaften durch die persönliche Haftung der Gesellschafter aus. Das ist bei der Aufnahme von Darlehen von Vorteil. Hier weiß der Geschäftspartner, dass er notfalls auch auf das Privatvermögen des Schuldners zurückgreifen kann.

Bei der OHG müssen mindestens zwei persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sein. Diese haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und dürfen in deren Namen Geschäfte tätigen. Bei der KG haftet wenigstens ein Gesellschafter nur beschränkt: Der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter der KG. Er ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Der Kommanditist hingegen übernimmt dagegen eher die Rolle eines Finanziers: Er ist mit einer Einlage an der Gesellschaft beteiligt. Seine persönliche Haftung ist auf die Einlage beschränkt, soweit er sie an die Gesellschaft gezahlt hat.

Wesentliche Unterschiede der "kleinen" Gesellschaftsformen:


Wesentliche Unterschiede der kleinen Gesellschaftsformen

Interessant ist die KG für denjenigen, der zwar an einer Beteiligung und Mitarbeit in einem Unternehmen interessiert ist, aber sein Risiko begrenzen möchte.

Die GbR ist die Mutter aller Personengesellschaften. Sie entsteht immer dann, wenn zwei Personen sich zusammenfinden, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen; der Gesellschaftszweck muss nicht notwendig wirtschaftlich orientiert sein (auch eine Fahrgemeinschaft unter Kollegen ist streng genommen eine GbR).

Bei der GbR sind die Gesellschafter gemeinschaftlich zur Vertretung und Geschäftsführung befugt. Mittlerweile ist die Rechtsfähigkeit der GbR durch die Rechtsprechung anerkannt. Die GbR kann somit - wie alle anderen Gesellschaften auch - unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Die GbR-Gesellschafter haften persönlich, unmittelbar und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein Vorteil der GbR für kleine Unternehmen ist, dass sie nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Man kann also "klein anfangen" und muss nicht sofort alle Sonderregelungen der Kaufleute kennen. Außerdem gibt es keine Buchführungspflicht, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden und der IHK-Beitrag ist wesentlich niedriger.

Doch Vorsicht! Wird die GbR größer, wird sie automatisch zur OHG und muss dann verpflichtend ins Handelsregister eingetragen werden. Hierbei werden der Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter und die Organisationsstrukturen des Unternehmens betrachtet.

Cornelia Hübner
Unternehmen in Deutschland